Unsere Schülerinnen und Schüler werden gemäß den Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Übereinstimmung mit den §§ 75 und 112 des Sozialgesetzbuchs IX oder nach § 35 des Sozialgesetzbuchs VIII in Verbindung mit den §§ 162ff des Niedersächsischen Schulgesetzes beschult.