Die Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden.

Grundsätzlich sind Zuschüsse zum Gehalt sowie die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel oder Arbeitsplatzausstattung im Zuge von Nachteilsausgleichen vorgesehen. Über Art und Umfang der möglichen Leistungen beraten wir gern persönlich.

Die Fördermöglichkeiten sind individuell auf den Einzelfall und den Bedarf des Beschäftigten zugeschnitten. Je nach Situation und Bedarf sind verschiedene Stellen beziehungsweise Leistungsträger für eine mögliche Förderung ansprechbar, insbesondere die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit.

Die Integrationsämter und Integrationsfachdienste stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie erwägen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, jedoch aufgrund der Art und Schwere der Einschränkung davon ausgehen, dass beispielsweise eine besondere Arbeitsplatzausstattung vonnöten ist.

Inwieweit die Voraussetzungen für finanzielle Unterstützungsleistungen seitens der einzelnen Leistungsträger infrage kommen können, klären wir gern mit Ihnen im persönlichen Kontakt. Rufen Sie uns an!

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Finanzielle Förderung für Arbeitgeber*innen

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
  • Aufgrund der Art und Schwere der Behinderung kann der Umstand eintreten, dass die Leistungsfähigkeit sich verändert, so dass Arbeitgeber*innen unter Umständen ein höherer personeller und/oder finanzieller Aufwand entstehen kann. Für den Ausgleich dieser so genannten außergewöhnlichen Belastungen können Unternehmen Leistungen beantragen.
„Arbeit ohne Hindernisse“
  • Unternehmen, die neue und unbefristete Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen schaffen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung erhalten. Diese Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss für die Dauer von maximal fünf Jahren.
  • Mit dem Programm „Arbeit ohne Hindernisse“ soll die berufliche Integration auch älterer schwerbehinderter Menschen ermöglicht und unterstützt werden.
  • Unternehmen, die für schwerbehinderte arbeitslose und arbeitsuchende Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, neue Arbeitsplätze schaffen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung erhalten. Voraussetzung ist die Schaffung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsplatz gilt dann als neu geschaffen, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.
  • Unternehmen, die einen Ausbildungsplatz erstmals mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten jungen Menschen besetzen, können eine ausbildungsplatzbezogene Förderung erhalten. Die Förderung soll zur Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung beitragen.
Finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Neben der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung kann auch ein Investitionskostenzuschuss für die reguläre Arbeitsplatzausstattung (die auch bei einem Menschen ohne Behinderungen beschafft werden müsste) gewährt werden.
Zuschüsse für die behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden alle Arbeitsmittel gefördert, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind. Das können beispielsweise Computersysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, spezielle Bürostühle oder Hebewerkzeuge sein.
  • Darüber hinaus werden auch Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert. Hier seien Beispiele wie der Einbau einer behindertengerechten Toilette oder der Bau von Rampen für Rollstühle genannt.
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Ausbildungsbetriebe können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Sie können auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Förderbedarf unterstützt werden, wenn der Grad der Behinderung der Auszubildenden weniger als 30 beträgt oder der Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Antrag sollte unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, in dessen Bezirk der Wohnsitz der oder des Auszubildenden liegt.
Prämien und Zuschüsse zu Kosten der Berufsausbildung
  • Es können Prämien für die Ausbildung sowie Zuschüsse zu Kosten, die während der Ausbildung anfallen, gewährt werden. Das können Aufwendungen für Lehr- und Lernmaterial, Personalkosten der Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbilder, Gebühren der Kammern sowie Berufs- und Schutzkleidung sein.
Zuschuss für Probebeschäftigung
  • Die Personalkosten für eine befristete Probebeschäftigung kann für die Dauer von bis zu drei Monaten übernommen werden.
Eingliederungszuschuss
  • Bei einem Eingliederungszuschuss kann das Bruttoentgelt in einem Umfang von bis zu 70 Prozent übernommen werden. Grundlage bietet das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, soweit es das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung nicht übersteigt. Arbeitsentgelt, das einmal gezahlt wird, wird nicht berücksichtigt. Beispielhaft seien hier Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt. Die Förderung ist zeitlich begrenzt und kann regressiv gestaffelt werden.
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
  • Schwerbehinderte Beschäftigte, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben, können nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung Eingliederungszuschüsse erhalten.
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Hilfen, die vom Menschen mit Behinderung selbst beantragt werden können

Budget für Arbeit
  • Menschen mit Behinderungen, die ein Recht auf einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen.
  • Mit dem Budget für Arbeit erhalten geeignete Beschäftigte einer WfbM bessere Voraussetzungen für den dauerhaften Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des zu zahlenden Arbeitsentgeltes an Arbeitgeber*innen. Außerdem werden die Kosten für erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für die Budgetnehmerin beziehungsweise den Budgetnehmer übernommen.
  • Voraussetzung für ein Budget für Arbeit ist ein konkretes Arbeitsangebot, vorzugsweise belegt durch einen unterbreiteten Arbeitsvertrag.
  • Art und Umfang einer erforderlichen Anleitung und Begleitung zur Arbeitsplatzsicherung wird mit der jeweiligen Kommune als Träger der Eingliederungshilfe vereinbart.
  • Wir unterstützen aktiv sowohl Beschäftigte der WfbM wie auch Arbeitgeber*innen bei der Anbahnung und erfolgreichen Umsetzung sowie Sicherung der Beschäftigung durch unsere Fachdienste. Sprechen Sie uns an!
Arbeitsassistenz
  • Für Menschen mit Behinderung, die regelmäßig eine arbeitsplatzbezogene Unterstützung benötigen, kann eine Arbeitsassistenz finanziert werden. Beschäftigte müssen sowohl die Beauftragung der Arbeitsassistenz als auch das Anlernen selbst übernehmen. Außerdem müssen sie das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers einholen.
  • Die Arbeitsassistenz erhalten auch beruflich Selbstständige. Der Stundenbedarf für die Assistenz wird vom Integrationsamt ermittelt. Die Arbeitsassistenz ist eine Hilfestellung zur Arbeitsausübung. Die eigentliche Kerntätigkeit muss der behinderte Mensch selbst erbringen.
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Unterstützung bei der Vielzahl an Fördermöglichkeiten

Bei den hier aufgeführten Fördermöglichkeiten handelt es sich lediglich um einen Auszug der tatsächlich zur Verfügung stehenden Angebote.

Das Integrationsamt unterstützt und entlastet Arbeitgeber*innen durch Beratung, finanzielle Förderung und Begleitung. Die Rehabilitationsträger, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften verfügen über eigene Servicestellen für Arbeitgeber.

Der Integrationsfachdienst Wilhelmshaven Friesland steht Ihnen als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.

Ebenso unterstützen die Inklusionsberater der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie der Landwirtschaftskammern bei Fragestellungen rund um die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

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Webseiten, die einen Überblick über die Förderinstrumente bieten

Man kann sich natürlich auch eigeninitiativ einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten verschaffen.

  • Auf dem empfehlenswerten Portal REHADAT gibt es sehr informative Details zum Thema „Arbeitsleben und Behinderung“. Auf der REHADAT Webseite sind unter der Rubrik Förderung / Förderfinder die Regelförderungen und die aktuellen Sonderförderprogramme der Bundesländer aufgeführt.
  • Die Integrationsämter stellen das sogenannte „Leistungsnavi“ zur Verfügung. Hier wird unter anderem auf die Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber*innen eingegangen.
  • Auch das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ bietet einen Überblick über die Förderung zur Einstellung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen.
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. hat in einem ihrer ZB Magazine einen ausführlichen Überblick über die Leistungen an Arbeitgeber*innen und an schwerbehinderte Menschen im Beruf herausgebracht.

Erfahren Sie mehr über unsere Angebote

Integrationsfachdienst

Wilhelmshaven, Niedersachsen

Der IFD versteht sich als Partner*in sowohl von behinderten sowie schwerbehinderten Arbeitnehmern*innen als auch ihrer Arbeitgeber*innen.

Arbeits- und Berufsförderung

Wilhelmshaven, Niedersachsen

Die GPS bietet Ausbildungen für Werker*innen im Garten- und Landschaftsbau sowie für Fachpraktiker*innen in der Hauswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit an.

Mitarbeiter mit Fachkraft in einer Werkstatt

Sich beruflich bilden

Wir informieren Sie über Vorteile und Möglichkeiten

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir berufliche Perspektiven: Zum Beispiel in unseren Zentren für Beratung, Bildung, Vermittlung (BBV) und in Lehrgängen für Werker und Fachpraktiker.

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