Die Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden.
Grundsätzlich sind Zuschüsse zum Gehalt sowie die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel oder Arbeitsplatzausstattung im Zuge von Nachteilsausgleichen vorgesehen. Über Art und Umfang der möglichen Leistungen beraten wir gern persönlich.
Die Fördermöglichkeiten sind individuell auf den Einzelfall und den Bedarf des Beschäftigten zugeschnitten. Je nach Situation und Bedarf sind verschiedene Stellen beziehungsweise Leistungsträger für eine mögliche Förderung ansprechbar, insbesondere die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Die Integrationsämter und Integrationsfachdienste stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie erwägen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, jedoch aufgrund der Art und Schwere der Einschränkung davon ausgehen, dass beispielsweise eine besondere Arbeitsplatzausstattung vonnöten ist.
Inwieweit die Voraussetzungen für finanzielle Unterstützungsleistungen seitens der einzelnen Leistungsträger infrage kommen können, klären wir gern mit Ihnen im persönlichen Kontakt. Rufen Sie uns an!