Integrationsämter und Integrationsfachdienste
- Das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst beraten sehr individuell, welche Förderung jeweils möglich ist. Außerdem werden Arbeitgeber*innen und Menschen mit einer Behinderung rund um das Thema Ausbildung und Beschäftigung unterstützt. Eine zentrale Aufgabe der Integrationsämter ist das Sichern vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze.
- Die Integrationsämter sind im Kündigungsverfahren schwerbehinderter Mitarbeiter*innen und beim Thema Ausgleichsabgabe die richtigen Ansprechpartner.
- Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber*innen ganz individuell. In Krisensituationen, bei Betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) sowie bei psychosozialer Betreuung und weiteren beruflichen Fragestellungen sind wir vor Ort, wenn Sie uns brauchen.
Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker+innen in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Dieser spezielle Arbeitgeberservice unterstützt bei der Einstellung von Akademiker*innen mit einer Schwerbehinderung. Er bietet beispielsweise Rat bei allen Fragen zur Einstellung und Beschäftigung. Er unterstützt die Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Bewerber*innen und klärt finanzielle Fördermöglichkeiten.
Industrie- und Handelskammern, Handwerks- und Landwirtschaftskammern
Unternehmens-Netzwerk INKLUSION
- Sollen Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigt oder ausgebildet werden, werden kleine und mittelständische Unternehmen durch das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION bei der Inklusion unterstützt. Dabei stehen die Anforderungen und Möglichkeiten der Betriebe im Mittelpunkt.
- Die Berater*innen liefern wichtige juristische und fachliche Informationen, sie wirken ein auf die teilhabeförderliche Gestaltung betrieblicher Strukturen und Prozesse, sowie auch auf eine bessere Zusammenarbeit von Arbeitgeber*innen und den unterstützenden Institutionen.