Rechtsgrundlagen
In unseren Wohnangeboten für Kinder und Jugendliche mit familiären Schwierigkeiten bieten wir Leistungen im Auftrag der Jugendämter nach diesen Rechtsgrundlagen an:
SGB VIII:
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- 42 SGB VIII – Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
Unsere Ziele werden:
- individuell in der Hilfeplanung erarbeitet und mit der Familie abgestimmt
- basierend auf den Ressourcen des Systems entwickelt und begleitet
- ausgerichtet an einer lebensbejahenden Haltung