Der örtliche Träger der Eingliederungshilfe und die Schulbehörde überprüfen, ob die Schüler*innen gemäß der geltenden rechtlichen Bestimmungen beschult und betreut werden.
Die Hilfen umfassen:
- Heilpädagogische Maßnahmen zur angemessenen Schulbildung
- Vermittlung von Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen
- Maßnahmen zur Entwicklung lebenspraktischer und sozialer Fähigkeiten, die den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft außerhalb von Familie und Einrichtungen ermöglichen
- Beratung und Unterstützung bei der Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Hilfsmitteln sowie Koordination zusätzlicher Therapien während der Schulzeit
Eine Aufnahme kann erfolgen, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, ein sonderpädagogischer Feststellungsbescheid (Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung der Landesschulbehörde) sowie ein Kostenanerkenntnis eines Kostenträgers vorliegen.