Geht es nach den Plänen, die eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeitet hat, könnte Kindern wie Mattheo diese Chance künftig verbaut bleiben. Der Paritätische Gesamtverband hat ein 108-seitiges interne Arbeitspapier öffentlich gemacht. Es trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz“ und hält, was der Name sagt: Es geht um weitreichende Sparvorschläge für den Sozialbereich. Beschrieben werden Zahlen, keine Menschen, Chancen oder Schicksale. Zudem wurde das Papier in einer internen Arbeitsgruppe ohne Beteiligung von Betroffenenverbänden oder der Fachöffentlichkeit erstellt.
Das Arbeitspapier kommt zu einer Zeit, in der unser Sozialsystem immer wieder in Bedrängnis gerät. Auch die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt, die konkrete Empfehlungen zur Kostendämpfung erarbeitet hat.
Noch sind diese Ideen nur Vorschläge. Sie zeigen aber deutlich, in welche Richtung sich der politische Diskurs entwickelt. „Einsparpotential wird bei denen gesucht, die sich am wenigsten wehren können“, kritisiert GPS-Geschäftsführer Klaus Puschmann. Zudem verstoßen die Pläne gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention. „Wir stellen uns gemeinsam mit dem Paritätischen Wilhelmshaven und vielen weiteren Verbänden an die Seite von Betroffenen. Die GPS lehnt Kürzungen im Sozialbereich ab!“ Ob Eingliederungshilfe, Jugendhilfe oder die Unterstützung für Kinder und Familien: Hier nach Einsparpotenzial zu suchen, bedeutet einen sozialen Kahlschlag, der die Selbstbestimmung gefährdet.
Was sehen die Sparpläne vor?
Im Papier der Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen werden 70 Einzelvorschläge unterbreitet. Die Vorschläge zielen vor allem auf die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) ab.
- So wird unter anderem eine stärkere Pauschalierung und Einschränkung individueller Ansprüche diskutiert. Hier geht es vor allem um die Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen. Auch das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung bei der Wahl ihrer Wohnform oder Unterstützung könnte beschnitten werden.
- In der Jugendhilfe könnten individuelle Hilfen zur Erziehung durch pauschale „Infrastrukturangebote“ (wie Kitas) ersetzt werden. Auch Leistungen für junge Menschen, die aus Heimen oder Pflegefamilien kommen („Care Leaver“) könnten eingespart und der Unterhaltszuschuss für Alleinerziehende gekürzt werden.
- Die Reformkommission der Bundesregierung beinhaltet unter anderem die Pauschalisierung der Leistungen. Dies würde auf Kosten der im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankerten „Personenzentrierung gehen. Auch eine Erhöhung der Eigenbeteiligung oder eine Verschärfung der Zugangskriterien sind im Gespräch.