Mit der Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 01.01.2017 wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verbessert. Die Frauenbeauftragte spielt dabei eine wichtige Rolle und vertritt die Interessen der Frauen, die in der WfbM beschäftigt sind.
Was sind ihre Aufgaben?
Gleichstellung von Frauen und Männern: Die Frauenbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung der Frauen in der Werkstatt ein, zum Beispiel bei Entgeltordnungen, Zugang zu männerdominierten Arbeitsfeldern, Arbeitszeiten und Sicherheitsmaßnahmen.
Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung: Die Frauenbeauftragte unterstützt Frauen bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel bei Teilzeitarbeit oder Elternzeit.
Schutz vor Gewalt und Belästigung: Die Frauenbeauftragte arbeitet mit der Werkstatt zusammen, um Maßnahmen zur Prävention von Belästigung und Gewalt zu entwickeln und unterstützt Betroffene bei entsprechenden Anliegen.
Ihre Rolle in der Werkstatt
Die Frauenbeauftragte hat eine Sonderstellung in der Werkstatt und sollte Zugang zu Informationen und Unterstützungsdiensten haben. Sie sollte auf Augenhöhe mit den Ratsuchenden agieren und sich selbst nicht mit den Problemen anderer überfordern. Die Zusammenarbeit mit dem Werkstattrat ist wichtig, da beide die Interessen der Frauen in der Werkstatt vertreten.
Die Stellvertreterinnen der Frauenbeauftragten arbeiten im Team mit dieser zusammen, übernehmen Aufgaben auf Weisung und vertreten sie bei Abwesenheit. Es wird empfohlen, dass die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen regelmäßig miteinander kommunizieren und sich austauschen.