- Die Leitung sichert die Erstellung der individuellen Förderplanung für die Schüler*innen im Abgleich mit der Zielplanung des Kostenträgers. Die Förderziele und deren Erreichbarkeit werden mindestens einmal jährlich kontrolliert und fortgeschrieben. Der Kostenträger erhält jährlich ein Zeugnis in Berichtsform.
- Die Mitarbeiter*innen nehmen gemeinsam mit der Leitung der Schule an den dokumentierten monatlichen
Einrichtungsbesprechungen teil. - Im Bedarfsfall erfolgt eine Beratung und Anleitung der Mitarbeiter*innen durch interne und externe Fachkräfte, wie dem Fachdienst der GPS, Beratungszentren oder ähnliche. Externe Supervision kann unter den Vorgaben der GPS-Richtlinien erfolgen. Interne oder externe Fortbildungen der Mitarbeiter*innen werden in Zusammenarbeit mit der Leitung der Schule inhaltlich geplant und festgelegt. Das Fortbildungszentrum BIZEPS der GPS unterstützt und begleitet durch eine entsprechend für diesen Bereich konzipierte Fortbildungsreihe die Herausforderungen der Arbeit an den Schulen der GPS.
- Die Video-Home-Trainer*innen der GPS erhalten gezielte Einzelsupervision und nehmen an übergreifenden
Fortbildungsveranstaltungen, beispielsweise über „SPIN Deutschland“, teil. - Der Träger belehrt die Mitarbeiter*innen über die Einhaltung der Schweigepflicht, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht und ist dafür verantwortlich, verpflichtende Schulungen durchzuführen.
- Das Datenschutzgesetz wird bei allen Angeboten der Schulen der GPS berücksichtigt.
- Die GPS nimmt als freier Träger den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahr.
- Gewaltschutzkonzept: In den Schulen der GPS werden die gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Anforderungen eingehalten. Das Gewaltschutzkonzept kann auf Wunsch jederzeit in den Einrichtungen eingesehen werden.